Was das Gesetz Ley 5/2025 besagt
Das Gesetz Ley 5/2025 vom 24. Juli ändert das spanische Gesetz über Haftpflicht und Versicherung im Straßenverkehr und bezieht nun auch persönliche Mobilitätsfahrzeuge (VMP) ein. In der Praxis bedeutet das: Alle E-Scooter müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen — genau wie ein Auto oder ein Motorrad.
Die Pflicht tritt im Januar 2026 in Kraft; die Durchführungsverordnung sieht zusätzlich die offizielle Registrierung des Fahrzeugs und dessen Verkehrszertifikat vor.
Wen es genau betrifft
Fahrzeuge mit Motor, deren bauartbedingte Geschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h liegt: E-Scooter und sonstige VMP. Auch leichte Personenfahrzeuge über 25 kg, die schneller als 14 km/h fahren, sind erfasst — mit eigener Übergangsfrist.
Pedelecs mit Tretunterstützung (ohne Gasgriff, bis 25 km/h) sind von der Pflicht ausgenommen.
Bußgelder beim Fahren ohne Versicherung
Wer ohne die vorgeschriebene Versicherung fährt, riskiert Bußgelder zwischen 600 und 1.000 Euro sowie die Stilllegung des E-Scooters. Bei Policenkosten von wenigen Euro im Monat lohnt sich dieses Risiko nie.
Was sie kostet und was sie abdeckt
Die Basis-Haftpflicht für einen E-Scooter gehört zu den günstigsten Versicherungen am Markt: Die Jahresprämien sind sehr niedrig. Sie deckt die Schäden, die Sie Dritten zufügen — ein angefahrener Fußgänger, ein abgerissener Außenspiegel — und damit genau das, was das Gesetz verlangt.
Für wenig mehr lassen sich Diebstahl, Eigenschäden oder Pannenhilfe hinzufügen. Wer den E-Scooter täglich nutzt, für den lohnt sich das meist.
So schließen Sie ab
Fragen Sie uns mit Marke und Modell Ihres E-Scooters nach einem Angebot: Wir vergleichen die Gesellschaften, die diese Versicherung bereits anbieten, und schließen sie noch am selben Tag für Sie ab — mit dem Zertifikat, bereit für die Registrierung.