Ist sie für alle Selbstständigen Pflicht?
Nicht für alle, aber für weit mehr, als viele glauben. Sie ist per Gesetz oder Berufskammer verpflichtend in Tätigkeiten wie Bau und Renovierung, Installateure, Gesundheitsberufe, Anwälte, Architekten, Hausverwalter, Reisebüros oder Transport. Und selbst wenn Ihre Tätigkeit sie nicht vorschreibt, verlangen viele Kunden — vor allem Unternehmen und Behörden — sie als Voraussetzung für einen Auftrag.
Die entscheidende Rechnung ist nicht die rechtliche, sondern die praktische: Ein Selbstständiger haftet für verursachte Schäden mit seinem gesamten gegenwärtigen und künftigen Vermögen. Ein beruflicher Fehler oder ein Unfall beim Kunden kann eine Forderung auslösen, die Jahre der Arbeit zunichtemacht.
Was sie je nach Tätigkeit kostet
Für Tätigkeiten mit geringem Risiko (Beratung, Design, Handel) gibt es Policen ab 100-200 € im Jahr. Handwerksberufe mit körperlichem Risiko — Klempner, Elektriker, Maurer — liegen zwischen 200 und 500 €, und Berufe mit starker Berufshaftung (Gesundheitsberufe, Techniker, die Projekte unterzeichnen) können je nach Versicherungssumme 500-1.000 € übersteigen.
Außerdem ist sie in der spanischen Einkommensteuer (IRPF) zu 100% als Betriebsausgabe absetzbar — die realen Kosten nach Steuern liegen also deutlich unter der Prämie.
Was sie abdeckt und was nicht
Die Betriebshaftpflicht deckt Sach- und Personenschäden Dritter, die durch Ihre Tätigkeit entstehen: das Rohr, das nach Ihrer Reparatur platzt, der Sturz eines Kunden in Ihrem Lokal, der Schaden im Haus eines Kunden während der Arbeit. Die Berufshaftpflicht deckt rein fachliche Fehler — eine falsche Beratung, ein falsch berechnetes Projekt — und ist nicht immer enthalten: Man muss sie ausdrücklich verlangen.
Nicht gedeckt sind Schäden am eigenen Material oder eigene Verletzungen (dafür gibt es die Tarifvertragsversicherung oder eine private Unfallversicherung) sowie Arbeiten, die vor Abschluss der Police ausgeführt wurden.
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