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Krankenversicherung und Schwangerschaft: Wartezeiten, Leistungen und der richtige Zeitpunkt

Aktualisiert: 2026-08-11

Die Wartezeit für die Entbindung: die Frist, die alles entscheidet

Fast alle Versicherer sehen für die Entbindung eine Wartezeit von 8 bis 10 Monaten vor: Kommt das Kind zur Welt, bevor die Police diese Frist erreicht hat, ist die Geburt nicht gedeckt. Es ist die längste Wartezeit der Krankenversicherung und genau dafür gedacht — zu verhindern, dass die Versicherung erst in der Schwangerschaft und nur für die Geburt abgeschlossen wird.

Gynäkologische Konsultationen haben meist deutlich kürzere oder gar keine Wartezeiten, und die Vorsorgeuntersuchungen (Ultraschall, Blutwerte, Amniozentese) tragen je nach Gesellschaft Wartezeiten von etwa 6 Monaten. Jeder Versicherer hat seine eigene Fristentabelle: Man muss sie vor dem Abschluss anschauen, nicht danach.

Der richtige Zeitpunkt: vor dem Kinderwunsch

Die Rechnung ist einfach: Damit die Geburt gedeckt ist, muss die Police bei der Entbindung länger in Kraft sein als die Wartezeit. In der Praxis heißt das: abschließen, bevor man schwanger wird — idealerweise, sobald der Gedanke in die Planung rückt, auch wenn es noch ein Jahr hin ist.

Wer ohne Unterbrechung von einer anderen Gesellschaft kommt, dem erlassen oder verkürzen manche Versicherer die Wartezeiten beim Wechsel — bei der Entbindung sind sie allerdings strenger als beim Rest. Das ist einer der Punkte, die wir Fall für Fall verhandeln.

Was während Schwangerschaft und Geburt gedeckt ist

Die komplette Vorsorge: gynäkologische und geburtshilfliche Konsultationen, Ultraschall, Blutwerte und pränatale Untersuchungen nach Verordnung sowie in vielen Policen die Geburtsvorbereitung. Erweiterte Gentests (wie der nicht-invasive Pränataltest) variieren stark zwischen den Gesellschaften — manche schließen sie ein, andere bieten sie mit Rabatt an.

Bei der Geburt: Einzelzimmer mit Bett für die Begleitperson, diensthabendes Team oder eigener Gynäkologe je nach Tarif, PDA und Versorgung des Neugeborenen. Achten Sie auf ein wichtiges Detail: Das Baby muss innerhalb der von der Gesellschaft gesetzten Frist (in der Regel Tage oder wenige Wochen) in die Police aufgenommen werden, damit es ab Geburt ohne Wartezeiten und ohne Vorerkrankungen gedeckt ist.

Und wenn ich schon schwanger bin?

Man kann auch schwanger eine Krankenversicherung abschließen — die Schwangerschaft ist keine Krankheit und verhindert die Aufnahme nicht —, doch die Geburt bleibt wegen der Wartezeit ungedeckt, und die Gesellschaft behandelt sie als Vorerkrankung. Trotzdem kann es sich lohnen: Sie deckten die Kinderheilkunde des Babys, Ihre künftigen Konsultationen und das übrige Ärztenetz vom ersten Tag an.

Für die Geburt selbst bleiben zwei Wege: privat mit Direktzahlung (viele Kliniken bieten Geburtspauschalen an) oder das öffentliche Gesundheitssystem, das in der Geburtshilfe sehr gut funktioniert. Wir helfen Ihnen, die günstigste Kombination zusammenzustellen.

So schließen Sie ab

Sagen Sie uns, wo Sie stehen — mit Kinderwunsch, bereits schwanger oder in mittelfristiger Planung —, und wir sagen Ihnen, welche Gesellschaft die passenden Wartezeiten hat, was genau bei Vorsorge und Geburt enthalten ist und was es kostet. Kostenloser Vergleich, unverbindlich.

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