Was das Gesetz sagt
Keine Lebensversicherung ist gesetzlich Voraussetzung für die Unterzeichnung einer Hypothek. Das spanische Immobilienkreditgesetz Ley 5/2019 erlaubt der Bank, eine Gebäudeversicherung (Feuer) für die Immobilie zu verlangen; die Lebensversicherung darf sie nur als Zinsbonifikation anbieten, niemals vorschreiben.
Und mehr noch: Selbst wenn Sie die Bonifikation annehmen, ist die Bank verpflichtet, Policen anderer Gesellschaften mit gleichwertigen Bedingungen zu akzeptieren. Sie kann Sie nicht zwingen, ihre eigene abzuschließen.
Warum die Bank so darauf drängt
Weil gekoppelte Versicherungen zu ihren großen Geschäftsfeldern gehören: Die Lebensversicherung der Bank kostet in der Regel deutlich mehr als eine gleichwertige, die außerhalb abgeschlossen wird — bei gleicher Versicherungssumme und gleichen Leistungen.
Der Zinsrabatt, den man für den Abschluss erhält, gleicht den Prämienaufschlag selten aus. Man muss Fall für Fall nachrechnen — und das tun wir gemeinsam mit Ihnen.
Wie viel Sie sparen können
Beim Vergleich derselben Versicherungssumme über mehr als 20 Gesellschaften ist die jährliche Ersparnis gegenüber der Bankpolice meist erheblich — und sie wiederholt sich Jahr für Jahr über die gesamte Hypothekenlaufzeit.
Besondere Vorsicht bei der finanzierten Einmalprämie (PUF): Die Versicherung mehrerer Jahre auf einen Schlag zu bezahlen, finanziert innerhalb der Hypothek selbst, verteuert das Gesamtpaket und bindet Sie. Wenn man sie Ihnen anbietet, verlangen Sie immer die Alternative mit Jahresprämie.
So wechseln Sie die Lebensversicherung der Bank
Der Wechsel ist jederzeit möglich, in der Regel mit Wirkung zum jährlichen Ablaufdatum und unter Einhaltung der in der Police vorgesehenen Kündigungsfrist. Wir stellen die neue Police mit gleichwertigen Leistungen zusammen, übernehmen die Kommunikation und prüfen, dass die Bank die Konditionen korrekt anwendet.
Lebensversicherung ohne ärztliche Untersuchung
Die allermeisten Lebensversicherungen werden ohne Arztbesuch abgeschlossen: Ein Gesundheitsfragebogen genügt. Eine Untersuchung — Blutwerte, EKG — verlangen die Gesellschaften erst ab hohen Versicherungssummen oder ab einem gewissen Alter; unterhalb dieser Schwellen, die bei vielen Versicherern um 150.000-300.000 € Versicherungssumme liegen, reicht der Fragebogen. Für die typische Summe einer Hypothek ist ein Piks fast nie nötig.
Vorsicht beim Kleingedruckten zur Wahrheitspflicht: Der Fragebogen ersetzt die Untersuchung, hebt sie aber nicht auf. Das spanische Versicherungsvertragsgesetz Ley 50/1980 verpflichtet zu wahrheitsgemäßen Angaben, und das Verschweigen einer bekannten Krankheit kann die Familie genau dann ohne Leistung dastehen lassen, wenn sie sie braucht. Wer eine Vorerkrankung hat, sollte sie nicht verstecken, sondern die Gesellschaft suchen, die sie akzeptiert — und die gibt es, mit Zuschlag oder konkretem Ausschluss.
Besonders sinnvoll ist das für alle, die ihre Hypothek unter Zeitdruck unterschreiben, die sich Untersuchungen und Wege ersparen wollen, und für Profile mit gesundheitlicher Vorgeschichte: Im Vergleich von mehr als 20 Gesellschaften finden wir heraus, welche Ihren Fall nur mit Fragebogen akzeptiert und zu welchem Preis.